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Informationen zur Europawahl am 09.06.2024

    Hier finden Sie Informationen über die Möglichkeit an der Europawahl teilzunehmen.

    Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben und innerhalb der letzten 25 Jahre für mindestens 3 Monate in einer unserer Mitgliedsgemeinden wohnhaft waren, können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis der entsprechenden Gemeinde aufnehmen lassen.

    Den Antrag finden Sie hier:  Antrag Europawahl 2024 für Deutsche Bürger

    Ausländische Unionsbürger, welche derzeit einen Wohnsitz in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben und in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, finden den entsprechenden Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde hier:  Antrag Europawahl 2024 für Unionsbürger

    Ein Antrag in anderer Form ist nicht möglich.

    Das jeweilige Antragsformular kann ab sofort und bis einschließlich 19.05.2024 in unserem Wahlamt eingereicht werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und uns die Wahlunterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns Briefwahlunterlagen.

    Bitte beachten Sie bei Rücksendung, dass Ihre Stimme nur gezählt werden kann, wenn Sie am Wahltag bis 18 Uhr in unserem Wahlamt vorliegt und somit rechtzeitig von Ihnen zur Post aufgegeben werden muss.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09082/709-23 bzw. -24 zur Verfügung.

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    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.